VERFAHRENSBETREUUNG

VON WETTBEWERBSVERFAHREN UND/ODER VGV-VERFAHREN

Sie wün­schen sich unter funk­tio­na­len, gestal­te­ri­schen und wirt­schaft­li­chen Aspek­ten opti­mier­ten Ent­wurf für Ihre Bau­auf­ga­be? Da die Qua­li­tät einer Pla­nung nicht abso­lut, son­dern nur im ver­glei­chen­den Kon­text defi­nier­bar ist, stellt ein Wett­be­werbs­ver­fah­ren als ver­glei­chen­des Ver­fah­ren die opti­ma­le Lösung für Ihren Wunsch dar.

Basie­rend auf diver­sen Wett­be­werbs­teil­nah­men und der Mit­glied­schaft im “Aus­schuss Wett­be­werbs- und Ver­ga­be­we­sen der Archi­tek­ten­kam­mer Nie­der­sach­sen” bera­ten wir im Vor­feld eines Archi­tek­ten­wett­be­werbs und füh­ren auch die Betreu­ung eines Archi­tek­ten­wett­be­werbs durch.

Der Archi­tek­ten­wett­be­werb ist ein seit Jahr­zehn­ten erprob­tes und aner­kann­tes Ver­fah­ren und führt bei ent­spre­chend sorg­fäl­ti­ger und pro­fes­sio­nel­ler Vor­be­rei­tung zu Zeit- und Kos­ten­ein­spa­run­gen. Die Not­wen­dig­keit, sich im Vor­feld über die kon­kre­te Bau­auf­ga­be und die Rah­men­be­din­gun­gen Klar­heit zu ver­schaf­fen hilft, Fehl­pla­nun­gen zu vermeiden.

Eine kla­re Ter­min­schie­ne und die fach­li­che Unter­stüt­zung durch ein qua­li­fi­zier­tes Büro in der Vor­be­rei­tung sor­gen für einen opti­mier­ten Abstim­mungs­auf­wand zwi­schen allen die Pla­nungs­auf­ga­be tan­gie­ren­den Belan­ge. Wün­sche und Anfor­de­run­gen an das Pro­jekt wer­den zeit­nah koor­di­niert, Kon­flik­te auf­ge­zeigt und berei­nigt um in eine sys­te­ma­ti­sche Struk­tur über­führt zu wer­den. Die­se Struk­tur zeigt bereits zu Beginn der Pla­nung nicht nur die Bau­auf­ga­be klar auf, son­dern legt auch die Rah­men­be­din­gun­gen und Kos­ten klar dar in einem ver­bind­li­chen „Las­ten­heft“, der sog. Auslobungsunterlage.

Der Archi­tek­ten­wett­be­werb ermög­licht eine schnel­le Ent­schei­dungs­fin­dung, die inhalt­li­che Ein­bin­dung aller Pla­nungs­be­tei­lig­ten, Ent­schei­dungs­trä­ger, Geneh­mi­gungs­be­hör­den und sons­ti­gen Inter­es­sen­grup­pen und ein indi­vi­du­el­les Ergeb­nis in einem vor­ge­ge­be­nen Ter­min- und Ver­fah­rens­ab­lauf. Die Beur­tei­lung der kon­kur­rie­ren­den (i. d. R. anony­men) Ent­wür­fe erfolgt in einer Klau­sur­sit­zung, dem sog. Preis­ge­richt. Dies ent­schei­det in meh­re­ren sog. Rund­gän­gen nach vor­ab defi­nier­ten funk­tio­na­len, wirt­schaft­li­chen, tech­ni­schen, städ­te­bau­li­chen und gestal­te­ri­schen Kri­te­ri­en. Die zeit­glei­che Betei­li­gung sämt­li­cher Ent­schei­dungs­trä­ger ver­kürzt den Abstim­mungs­auf­wand; die Berück­sich­ti­gung von Ein­wän­den der anwe­sen­den Sach­ver­stän­di­gen sorgt für rei­bungs­lo­se spä­te­re Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren und kur­ze Geneh­mi­gungs­zei­ten. Wesent­li­che Ent­schei­dungs­hil­fe stel­len sorg­fäl­tig erar­bei­te­te sog. Vor­prüf­be­rich­te für die kom­pe­ten­te Bera­tung der Jury dar.

Den Gesamt­kos­ten eines Wett­be­werbs­ver­fah­rens von ca. 1 bis 3 % der Bau­kos­ten, ste­hen Kos­ten­ein­spa­run­gen (nach einer Unter­su­chung der Archi­tek­ten­kam­mer Baden-Würt­tem­berg) von 6 bis 8 % gegen­über. Damit spre­chen auch ‑oder ins­be­son­de­re- wirt­schaft­li­che Gesichts­punk­te für einen Architektenwettbewerb.

Ein Archi­tek­ten­wett­be­werb unter­liegt übli­cher­wei­se einem Regel­werk: der RPW 2013 (Richt­li­ni­en für Planungswettbewerbe).

Die GRW 1995 (Grund­sät­ze und Richt­li­ni­en für Wett­be­wer­be auf den Gebie­ten der Raum­pla­nung, des Städ­te­bau­es und des Bau­we­sens), RAW 2004 (Regeln für die Aus­lo­bung von Wett­be­wer­ben auf den Gebie­ten der Raum­pla­nung, des Städ­te­bau­es und des Bau­we­sens) fin­den nur in Son­der­fäl­len Anwendung.

Ergän­zend kann –je nach Aus­lo­ber­sta­tus- der Archi­tek­ten­wett­be­werb (gem. einem der vor­ge­nann­ten Regel­wer­ke) ein Teil des öffent­li­chen Ver­ga­be­ver­fah­rens nach VgV sein. Sämt­li­che Regel­wer­ke für Archi­tek­ten­wett­be­wer­be stel­len jedoch kein star­res Regel­werk dar, son­dern bie­ten aus­rei­chend Spiel­raum ins­be­son­de­re für den pri­va­ten oder halb­pri­va­ten Bauherrn/Investor ein den jewei­li­gen Para­me­tern ent­spre­chen­des Ver­fah­ren zu konzipieren.

Unser Büro berät und/oder über­nimmt alle Auf­ga­ben im Rah­men der Wett­be­werbs­be­treu­ung und ent­las­tet damit Auf­trag­ge­ber zuguns­ten sei­ner Kern­auf­ga­ben/-kom­pe­ten­zen. Dies bezieht sich sowohl auf for­ma­le (Bera­tung, Ver­fah­rens­art, Zusam­men­set­zung der Jury), inhalt­li­che (z.B. Erar­bei­tung Raum- und Funk­ti­ons­pro­gramm, Erar­bei­tung der Auslobung/Vorprüfung) als auch die orga­ni­sa­to­ri­schen Leis­tun­gen (z.B. Ter­min- und Preis­ge­richts­ko­or­di­na­ti­on). Unser Büro wird in der Lis­te der wett­be­werbs­be­treu­en­den Büros bei der Archi­tek­ten­kam­mer Nie­der­sa­chen K. d. ö. R., Han­no­ver www.aknds.de geführt. Dort berät sie umfas­send und unab­hän­gig der Haupt­re­fe­rent für das Wett­be­werbs­we­sen, Herr Dipl.-Ing. Andre­as Rauterberg.

Ein Gewin­ner des Wett­be­werbs­ver­fah­rens ist immer der Bau­herr: er bekommt nicht nur einen qua­li­fi­zier­ten Archi­tek­ten, son­dern zugleich eine eben­so qua­li­fi­zier­te und effi­zi­en­te Lösung. Für den öffent­li­chen Auf­trag­ge­ber ist ein wei­te­rer Vor­teil, dass das Wett­be­werbs­ver­fah­ren wei­test­ge­hend nach­prü­fungs­fest und ein­spruchs­si­cher ist.

Hier fin­den Sie ein Kon­takt­for­mu­lar, mit dem Sie eine kos­ten­freie Bera­tung zum The­ma “Aus­lo­bung eines Archi­tek­ten­wett­be­werbs” und/oder “Durch­füh­rung eines VgV-Ver­ga­be­ver­fah­rens” anfor­dern kön­nen. Wir besu­chen Sie gerne!

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