Pragmatische Verhandlungsverfahren – öffentliche Vergaben schlank und praxistauglich gestalten

VERFAHRENSSCHULUNG FÜR AUFTRAGGEBER

Katha­ri­na Scheer und Chris­ti­an Klei­ne sind bei der Archi­tek­ten­kam­mer Nie­der­sach­sen AKNDS in das Regis­ter Ver­ga­be- und Wett­be­werbs­be­treu­ung ein­ge­tra­gen, Katha­ri­na Scheer, Jose­phin Mes­eck und Bian­ca Roden­berg sind dar­über hin­aus Zer­ti­fi­zier­te Ver­ga­be­prak­ti­ke­rin­nen bzw. ‑mana­ge­rin­nen. Katha­ri­na Scheer gibt im Rah­men der Fort­bil­dungs­aka­de­mie der AKNDS Schu­lun­gen rund um das The­ma Ver­ga­be von Pla­nungs­leis­tun­gen. So ist es nahe­lie­gend, dass nach Anfra­gen von Kom­mu­nen unse­rer­seits auch ein Schu­lungs­an­ge­bot auf die­sem Sek­tor ent­stand. In der Regel ist eine Grup­pen­schu­lung der mit der Ver­ga­be betrau­en Beleg­schaft preis­wer­ter, als jewei­li­ge Einzelschulungen.

Öffent­li­che Beschaf­fun­gen bewe­gen sich in einem recht­li­chen Span­nungs­feld: Auf­trag­ge­ber müs­sen wirt­schaft­lich han­deln, gleich­zei­tig aber Trans­pa­renz, Gleich­be­hand­lung und einen fai­ren Wett­be­werb gewähr­leis­ten. Die zahl­rei­chen for­ma­len und mate­ri­el­len Anfor­de­run­gen des Ver­ga­be­rechts machen Aus­schrei­bun­gen des­halb zu einem anspruchs­vol­len Pro­zess. Schon klei­ne Unstim­mig­kei­ten bei der Wahl des Ver­fah­rens, der Berech­nung des Auf­trags­wer­tes, den Fris­ten oder den Ver­ga­be­un­ter­la­gen kön­nen erheb­li­che Kon­se­quen­zen haben. Das Semi­nar ver­mit­telt einen pra­xis­na­hen Über­blick über die Sys­te­ma­tik des deut­schen und euro­päi­schen Ver­ga­be­rechts und zeigt, wor­auf es bei der Vor­be­rei­tung, Durch­füh­rung und Doku­men­ta­ti­on von Ver­ga­be­ver­fah­ren ankommt. Dabei wird der gesam­te Pro­zess betrach­tet – von den ers­ten Über­le­gun­gen zur Beschaf­fung bis zum Zuschlag und den dar­an anschlie­ßen­den Infor­ma­ti­ons- und Rechtsschutzmöglichkeiten.

Zu Beginn ste­hen die Grund­prin­zi­pi­en des Ver­ga­be­rechts. Anschlie­ßend wer­den die unter­schied­li­chen Ver­fah­rens­pha­sen sys­te­ma­tisch erläu­tert und die Abgren­zun­gen der Ver­fah­rens­ar­ten von­ein­an­der dar­ge­stellt. So ent­steht ein Gesamt­bild, das nicht nur ein­zel­ne Vor­schrif­ten betrach­tet, son­dern deren Zusam­men­spiel im kon­kre­ten Ver­fah­ren ver­ständ­lich macht. Ein beson­de­rer Schwer­punkt liegt auf der sach­ge­rech­ten Vor­be­rei­tung der Aus­schrei­bung. Die Leis­tungs­be­schrei­bung muss den Beschaf­fungs­be­darf ein­deu­tig und voll­stän­dig abbil­den, ohne den Wett­be­werb unnö­tig ein­zu­schrän­ken. Eben­so ent­schei­dend ist die rich­ti­ge Aus­wahl und For­mu­lie­rung von Eig­nungs- und Zuschlags­kri­te­ri­en. Das Semi­nar zeigt, wie Bewer­tungs­sys­te­me trans­pa­rent und nach­voll­zieh­bar auf­ge­baut wer­den kön­nen und wel­che Bedeu­tung der Ermitt­lung des wirt­schaft­lichs­ten Ange­bots zukommt.

Der Fokus liegt ins­be­son­de­re auf der Ver­ga­be von Pla­nungs­leis­tun­gen. Dabei zei­gen wir auf, wel­che Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten das Ver­ga­be­recht bie­tet und wie das anzu­wen­den­de Ver­fah­ren ziel­ge­rich­tet auf die jewei­li­ge Pla­nungs­auf­ga­be zuge­schnit­ten wer­den kann. Bei­spiels­wei­se kön­nen — unter Ein­bin­dung eines RPW-Wett­be­werbs oder als Mehr­fach­be­auf­tra­gung — kon­kre­te Lösungs­vor­schlä­ge abge­fragt wer­den, die der Ent­schei­dungs­fin­dung die­nen. Die Ver­ga­be an ein Pla­nungs­team stellt eine pra­xis­taug­li­che Alter­na­ti­ve zur Gene­ral­pla­nung dar.

Ver­mit­telt wird ein prag­ma­ti­scher, ziel­ori­en­tier­ter und pra­xis­ge­rech­ter Umgang mit den vor­han­de­nen Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten inner­halb der ver­ga­be­recht­li­chen Vorgaben.

Anhand typi­scher Pra­xis­si­tua­tio­nen wer­den anschlie­ßend die Prü­fung und Wer­tung der Ange­bo­te sowie mög­li­che Feh­ler­quel­len behan­delt. Auch die Fra­ge, unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen ein Ver­ga­be­ver­fah­ren auf­ge­ho­ben wer­den kann und wel­che Fol­gen sich dar­aus erge­ben, wird pra­xis­ori­en­tiert erläu­tert. Abge­run­det wird das Semi­nar durch einen Blick auf die Zeit nach der Wer­tungs­ent­schei­dung: Wel­che Infor­ma­tio­nen müs­sen Bie­ter erhal­ten, wel­che Rech­te ste­hen ihnen zu und wel­che Pflich­ten tref­fen den Auf­trag­ge­ber? Denn mit der Ent­schei­dung über den Zuschlag kann die recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zung um ein Ver­ga­be­ver­fah­ren durch­aus erst begin­nen. Ziel des Semi­nars ist es, den Teil­neh­mern Sicher­heit im Umgang mit den wesent­li­chen ver­ga­be­recht­li­chen Anfor­de­run­gen zu geben. Sie ler­nen, typi­sche Risi­ken früh­zei­tig zu erken­nen, Ver­ga­be­un­ter­la­gen ziel­ge­rich­tet zu gestal­ten und die ein­zel­nen Ver­fah­rens­schrit­te sau­ber zu doku­men­tie­ren. Pra­xis­bei­spie­le und anschau­li­che Fall­kon­stel­la­tio­nen unter­stüt­zen dabei, die recht­li­chen Vor­ga­ben nicht nur zu ken­nen, son­dern auf kon­kre­te Ver­ga­be­si­tua­tio­nen über­tra­gen zu können.

Eine Schu­lung kann indi­vi­du­ell auf Sie zuge­schnit­ten sein. Kom­men Sie ger­ne mit Ihren kon­kre­ten Wün­schen auf uns zu, dann unter­brei­ten wir Ihnen kurz­fris­tig ein Ange­bot für eine Schulung.

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